SPD Bad Hönningen
11.04.2025 in Topartikel Aktuell
Informationen zum Haushalt 2025 der Stadt Bad Hönningen
- Bisher kein genehmigter Haushalt für 2025
- Kommunalaufsicht hat Bedenken gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 erklärt
- In den letzten Monaten wurden in Verwaltung, Ausschüssen und der Stadtratssitzung am 26.03. nach Lösungen gesucht
Ergebnishaushalt (Gewinn/Verlust) 2025 ist ausgeglichen,
Finanzhaushalt (Geldzu- und -abflüsse) 2025 ist nicht ausgeglichen
- Sondereinnahme der Gewerbesteuer am 26.09.2024 i. H. v 3,2 Mio. €, die 2024 zur Schuldentilgung eingesetzt wurden
- Die Stadt wurde dadurch zum 30.09.2024 erstmals schuldenfrei von Kassenkrediten
- Von dieser Einnahme müssen wir über 80% Umlagen an VG und Kreis abführen.
- Diese Zahlungen sind 2025 fällig und führen dazu, dass ein ausgeglichener Finanzhaushalt für 2025 unrealistisch ist.
Außerdem: wegen der neuen Grundsteuerberechnung sinken die Einnahmen aus der Grundsteuer. Daher hat der Stadtrat im Dezember 2024 die Grundsteuer B auf 620% (Vorjahr 470%) erhöhen müssen. Die Erhöhung wird von der Kommunalaufsicht trotzdem als nicht ausreichend (Aufkommensneutralität) bewertet.
Trotz ausgeglichenem Ergebnishaushalt fordert die Kommunalaufsicht von uns die größtmögliche Kraftanstrengung, um den städtischen Willen zur Haushaltskonsolidierung zu dokumentieren, mindestens aber die Erhöhung der Grundsteuer B auf 695% (Vorgeschlagener Hebesatz der Kommunalaufsicht im Dezember für die Grundsteuer B). In der Stadtratssitzung am 26.03.2025 wurde entschieden, nach dem neuen Splittinggesetz zur Grundsteuer eine einkommensneutrale Grundsteuer B zu ermitteln. Damit können unterschiedliche Hebesätze für private, gemischte und gewerbliche genutzte Grundstücke erhoben werden.
„Ob die Verbandsgemeindeverwaltung in den nächsten Wochen (bis spätestens 30.06.2025 müssten die Hebesatzanpassungen beschlossen sein) diese Splittung aufgrund unterschiedlicher Software und Datenbasen berechnet bekommt, bleibt abzuwarten“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Jörg Honnef.
Aufgrund des nicht ausgeglichenen Finanzhaushaltes ist es fraglich, ob der Kommunalaufsicht dieses Vorgehen ausreicht.
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